AGB Sonnenliebe und Hausordnungen
AGB
Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsschluss
a) Der Mietvertrag über das Ferienhaus „Sonnenliebe“ in Scharbeutz-Pönitz ist verbindlich geschlossen, wenn der Mieter die Buchungsbestätigung per Email erhalten hat.
b) Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
a) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Kaminholz), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Zusatzkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
b) Wurde eine Anzahlung von 10 % der Gesamtmiete vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 EURO. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe des Ferienhauses zurückgezahlt.
4. Mietdauer / Inventarliste
a) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
b) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
5. Rücktritt durch den Mieter
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
· Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mindestens jedoch 25 Euro)
· Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
· danach und bei Nichterscheinen 90%
c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Dem Vermieter steht eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 für den Ersatzmieter zu. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
6. Kündigungsrecht
a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
b) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
c) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Ferienhaus vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
d) Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Ferienhauses gewährt.
f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen fristlosen Kündigung.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) In Spülbecken, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 5 b) zu erstatten.
9. Haftung des Vermieters
a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.
b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
c) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
10. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden und starken Verschmutzungen.
11. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Im Außenbereich, z.B. im Garten ist jegliche Art von Lärm durch Musizieren, Radiohören etc. zu unterlassen.
Alle Details der Hausordnung sind in den separaten Hausordnungen zu finden, die Vertragsbestandteil sind.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
c) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Scharbeutz-Pönitz im Januar 2022
Quelle und ©: Deutscher Tourismusverband Berlin 2012
Hausordnung "Sonnenliebe"
Liebe Gäste,
Sie verbringen Ihren Urlaub oder Aufenthalt in einem privaten Ferienhaus. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie unbeschwerte Tage in unserem Haus verbringen werden.
Die nachfolgende Hausordnung beschreibt, wie wir uns den Umgang mit unserem Haus und dem gesamten Inventar vorstellen. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Räumlichkeiten und ihre Einrichtung in dem Zustand verlassen würden, in dem Sie sie vorgefunden haben. Durch eine ordentliche Behandlung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen ein schönes Zuhause zur Verfügung zu stellen.
Mit der rechtsverbindlichen Buchung unseres Ferienhauses gehen wir davon aus, dass Sie diese Hausordnung akzeptieren.
Sollten Sie Fragen haben, irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder Hilfe benötigen, informieren Sie uns bitte. Klingeln Sie bitte bei uns im Nachbarhaus (Klaus-Groth-Weg 3) an oder wählen Sie die Tel-Nr. 0172-2559218. So können wir eventuelle Fragen oder Probleme schnell beheben.
Allgemein
Sämtliche Dinge, die sich im Ferienhaus und auf der Terrasse befinden, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der Einrichtung und dem Inventar sorgsam um.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.
Im Wohnbereich dürfen keine Straßenschuhe oder Clogs getragen werden. Bitte nutzen Sie Hausschuhe. Sollten Sie keine mitgenommen haben, kein Problem, wir stellen gern welche zur Verfügung!
Möbel aus der Inneneinrichtung dürfen nicht ins Freie getragen und im Haus nicht umgestellt werden.
Programmieren Sie die Geräte bitte nicht nach Ihren eigenen Wünschen um.
Für die Reinigung des Ferienhauses während Ihres Aufenthalts sind Sie selbst verantwortlich. Die dafür notwendigen Geräte stellen wir Ihnen zur Verfügung. Ebenfalls finden Sie eine Erstausstattung an Verbrauchsmaterialien vor, die durch uns nicht ergänzt werden.
Das Rauchen ist im gesamten Haus grundsätzlich nicht gestattet!
Bitte rauchen Sie draußen auf der Terrasse, hier steht Ihnen auch ein Aschenbecher zur Verfügung.
Sie tragen während der gesamten Mietzeit die Verantwortung für das Ferienhaus. Verschließen Sie beim Verlassen bitte die Fenster, die Terrassen- und Haustür, den Sonnenschirm bitte einklappen. Wir übernehmen bei Einbruch, Diebstahl oder Schäden, die durch die Nichtbeachtung der genannten Punkte entstehen, keine Haftung! Entstehen durch Nichtbeachtung dieser Regeln Schäden, so halten wir sie dafür haftbar.
Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder und tragen Sorge dafür, dass auch sie die Hausordnung beachten und Ihnen weder im Haus noch auf dem Grundstück etwas zustößt. Wir übernehmen keine Haftung!
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die Ruhezeiten zu beachten. Die ortsüblichen Ruhezeiten gelten von 22.00 Uhr – 7.00 Uhr, natürlich auch draußen im Garten und auf der Terrasse!
Darüber hinaus bedenken Sie bitte, dass auch andere Leute in direkter Nachbarschaft leben, die leider keinen Urlaub haben und früh aufstehen müssen. Musik oder TV sind in ihrer Lautstärke so zu regulieren, dass davon außerhalb des Wohnungsbereiches nichts zu hören ist. Der Garten- und Terrassenbereich ist zur Erholung gedacht, hier bitte keine Radios etc. verwenden, oder wenn, ausschließlich nur mit Kopfhörern. Eine harmonische Nachbarschaft ist uns sehr wichtig!
Küche
Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberen und trockenen Zustand in die Schränke.
Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder Arbeitsplatte. Gläser und Tassen bitte auf die kleinen Untersetzer stellen, um Ränder auf dem Holz zu vermeiden.
Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage (Holzbrettchen oder Glasplatte mit Aufdruck). Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen, Mikrowelle und Kühlschrank bitte in sauberen Zustand.
Für den Backofen finden Sie Backpapier in einer der linken Schubladen. Bitte reinigen Sie den Backofen nach jeder Benutzung!
Kamin
Der Kamin darf nur mit Holzscheiten befeuert werden. Diese erhalten Sie auch bei uns gegen eine kleine Spende. Gern zeigen wir Ihnen auch den korrekten, sicheren Umgang damit. Bitte nur kalte Asche in den Metall-Ascheneimer füllen, nie in die Hausmülleimer!
Bedienung Elektrogeräte
Für alle E-Geräte haben wir Bedienungsanleitungen. Die Geräte sind aber von der Beschaffenheit so, daß sie meist selbsterklärend sind. Sollten Sie dennoch Fragen haben, z.B. bei der Herdbenutzung, so sprechen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen diese kurz erklären können. Das geht schneller, als lange in Anleitungen nachzublättern oder sogar im Internet nach Hilfe zu suchen.
Der Fernseher ist bei Wohnungsübergabe stromlos. Neben dem Schrank finden Sie eine Stromleiste mit einem roten Schalter. Bitte diesen einschalten. Nach einer kurzen Aufwärmzeit ist der Fernseher einsatzbereit.
Waschmaschine / Wäschetrockner
Im Keller haben wir einen separaten Wasch- und Trockenraum. Bei erstmaliger Benutzung der Geräte geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir Ihnen diese erklären und die Räumlichkeiten zeigen können.
Wichtig: bitte nur "normale" Wäsche hierin waschen und trocknen, keine Hundesachen! Sollten Sie etwas für Ihren Hund waschen müssen, so melden Sie sich bitte bei uns. Wir haben eine separate Maschine für Hundewäsche.
Lüften
Um übermäßiger Feuchtigkeit und Schimmelbildung vorzubeugen, sorgen Sie bitte für eine ausreichende Belüftung (Stoßlüftung) der Zimmer. Dies gilt insbesondere für die Schlafräume und das Bad.
Energie
Wir wünschen uns in unserem Ferienhaus einen sorgsamen Umgang mit den Ressourcen Wasser, Gas und Strom. Es sollte selbstverständlich sein, die Heizkörper beim Verlassen des Hauses runterzudrehen und über Nacht nicht durchpowern zu lassen. Beim Lüften bitte die Heizkörper ausschalten und nach dem Schließen des Fenstern wieder andrehen. Licht bitte ausmachen, wenn man das Haus verläßt.
Terrasse
Bitte nehmen Sie die Sitzpolster für die Terrassenmöbel über Nacht, bei Verlassen des Hauses und bei Regenwetter mit in den Wintergarten. Feuchte Sitzpolster zum Trocknen auseinanderlegen.
Fahren Sie das Sonnensegel bei starkem Wind bitte ein, ebenfalls, wenn Sie das Haus verlassen!
Internet
Die Nutzung des Internets mit Ihrem eigenen WLAN-fähigen Endgerät über unseren WLAN-Anschluss ist für unsere Gäste kostenlos. Dies gilt jedoch nicht für die Nutzung kostenpflichtiger Inhalte des Internets. Der Mieter nutzt das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung durch den Mieter aus. Für die Nutzung des Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die WLAN Nutzungsregeln zu berücksichtigen. Das Passwort für das WLAN finden Sie in dieser Mappe.
Beschädigung
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen müssen. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Ausgenommen hiervon sind Kleinigkeiten wie z.B. ein zerbrochenes Glas, Teller usw.
Entsorgung
Der Abfall wird nach Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt (gelbe Tonne) getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen neben den Carports zur Verfügung. Ausnahme besteht für Glas, dies muss von Ihnen zu einer Sammelstelle gebracht werden. In der Küche stehen 2 Vorsortier-Mülleimer (gelb und Restmüll) sowie ein kleiner Eimer für Biomüll (braune Tonne). Der Eimer mit dem beigen Deckel ist für die gelbe Tonne vorgesehen, der mit dem silbernen für den Restmüll. Für das Sortieren von Müll gibt es separate und detaillierte Anleitungen.
Kosmetikeimer im Bad und Gäste-WC bitte nur mit einer Mülltüte benutzen, hier bitte auch gebrauchte Hygieneartikel entsorgen. Die Mülltüten bitte anschließend verschlossen in der Restmülltonne entsorgen.
In die Küchenspüle, die Toilette, das Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden Sie alles, was Beschädigungen oder Verstopfungen verursachen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette)!
Abreise
Wir bitten Sie, das Ferienhaus in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen. Folgende Aufgaben sind nicht Bestandteil der Endreinigung und sind vom Mieter vor der Abreise selbst zu erledigen:
1. Den Kühlschrank leeren und trocken auswischen
2. Entsorgung aller übrig gebliebener Lebensmittel
3. Den Abwasch erledigen und das Geschirr trocken an seinen vorgesehen Platz stellen
4. Ggfs. den Backofen und die Mikrowelle reinigen
5. Rückstellen der Terrassenmöbel, Sonnensegel bei starkem Wind einklappen
6. Müll in die vorgesehenen Behältnisse entsorgen
7. Alle Elektrogeräte ausschalten
8. Falls noch nicht geschehen, informieren Sie uns bitte über Schäden und Verluste der Ausstattung
9. Verlassen Sie das Haus besenrein
10. Verschließen Sie die Hausstür und geben uns alle erhaltenen Schlüssel wie abgesprochen zurück.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und gute Erholung!
Ihre Gastgeber
Silke & Kay Thöne
Scharbeutz OT Pönitz, Stand Januar 2022
Erweiterung Hausordnung für Gäste mit Hund
Liebe Gäste,
bei uns sind Hunde herzlich willkommen!
Voraussetzung für einen Aufenthalt Ihres Hundes bei uns ist ein gültiger EU-Heimtierausweis mit allen erforderlichen Impfungen, wie z.B. Tollwut. Das ist im Interesse aller nach Ihnen anreisender Hundehalter und vor allem unserer eigenen Tiere. Wir behalten uns vor, diesen bei Ihrer Anreise einzusehen.
Bitte bringen Sie kein Tier mit, welches an einer akut ansteckenden Krankheit leidet!
Weiterhin gelten nachfolgende Regeln:
Bitte reinigen Sie Ihren Hund inkl. Pfoten vor Betreten des Hauses mit einem Handtuch (Schlechtwetter).
Betten, Couch und Sessel sind keine Plätze für den Hund. Sollten Sie Körbchen oder Decken bzw. Handtücher vergessen haben, so leihen wir Ihnen diese gern.
Das Ferienhaus ist kein Hundespielplatz. Dafür gibt es draußen an der frischen Luft genug Möglichkeiten.
Bitte beachten Sie die Leinenpflicht in Scharbeutz! Ein Hund, egal welcher Größe oder Rasse, darf nicht ohne Leine das Haus verlassen oder geführt werden. Bitte nehmen Sie immer Kotbeutel mit und heben Sie die Hinterlassenschaft Ihrer Lieblinge auf. Diese sind im Beutel im Hausmüll (schwarze Tonne) zu entsorgen.
Es ist nicht gestattet, den Hund/die Hunde unbeaufsichtigt in der Ferienwohnung zurückzulassen. Für den Hund ist das eine fremde Umgebung, die ihn verunsichern kann. Dies gilt ebenfalls für den Garten! Das Zurücklassen des/der Hunde im abgestellten Fahrzeug vor dem Ferienhaus ist natürlich ebenfalls nicht gestattet.
„Hinterlassenschaften“ im Garten entsorgen Sie bitte wie überall mit einem Kotbeutel. „Pipistellen“ spülen Sie bitte mit der Gießkanne nach, damit dort keine unschönen Flecken entstehen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund nicht unnötig bellt. Dies würde in der Nachbarschaft zur Verärgerung führen und wir könnten in der Zukunft dann leider keine Hunde mehr aufnehmen!
Sollten Sie für Ihren Liebling etwas vergessen haben, so helfen wir natürlich gern aus!
Ersatzbeschaffungen für nicht mehr reinigungsfähige Bezüge, Kissen oder Laken sind durch Sie vorzunehmen bzw. die Kosten zu erstatten.
Sie haften als Tierhalter und Mieter für alle entstandenen Schäden, die durch Ihr Tier am Mietobjekt und dessen Einrichtungen entstanden sind.
In eigener Sache:
Wir leben im Nachbarhaus mit 3 Hündinnen (1 Rhodesian Ridgeback und 2 deutsch-belgische Schäferhunde) zusammen. Bitte lassen Sie keineswegs ohne unser Einverständnis Ihre Hunde in unseren Garten!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Scharbeutz, Stand Dezember 2023